Rubrik: NEBENKOSTEN
I.) Beim KAUFVERTRAG
1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung
....................... 3,5 %
2. Grundbucheintragungsgebühr
(Eigentumsrecht).........................1 %
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen
Durchführung
nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen
Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
(länderweise unterschiedlich)
5. Vermittlungsprovision
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen,
Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten auf einem
Grundstück
a) bei einem Wert bis € 36.336,40,-
........................................................ 4 %
von €
36.336,40,- bis € 48.448,50,- ..................... € 1452,50,-
ab €
48.448,50,- .......................................................... 3 %
zuzüglich
20 % Mwst. (Käufer u. Verkäufer)
b) bei Optionen 50 % der oa. Provision, welche im
Fall des Kaufes durch den
Optionsberechtigten angerechnet
werden.
II.)
Bei Hypothekardarlehen
·
Vergebührung des Darlehensvertrages.......................................0,8 %
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5
Jahren..................1,5 %
·
Grundbucheintragungsgebühr....................................................1,2 %
·
Kosten für die Errichtung der Schuldurkunde
............................n.Vereinbarung
·
Barauslagen
...............................................................................lt.
Beilagen u. Tarif
·
Kosten
für ein event. Schätzgutachten...........................................nach
Vereinbarung
·
Vermittlungsprovision ................................................................nicht über
2 %
Tipp:
Am besten ist es mehrere Angebote von verschiedenen Geldinstituten einzuholen
und zu
verhandeln. Die angegebenen Prozentsätze
können als oberste Richtwerte herangezogen
werden.
Nebenkosten bei Mietverträgen für den Mieter/Vermieter
1. Vergebührung des Mietvertrages
...........................................1 %
auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei
unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit € 13,08,-
2. Vertragserrichtungskosten
nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
3. Vermittlungsprovision
Für die Berechnung der Provision
wird der Bruttomietzins herangezogen.
-
Haupt-
oder Untermietzins
-
Anteilige
Betriebskosten und laufende öffentl. Abgaben
-
Anteil für
allfällige besondere Aufwendungen ( Z.B. Lift )
-
Entgelt für
mitvermietete Einrichtungs- u. Ausstattungsgegenstände, sowie sonstige
zusätzliche Leistungen des Vermieters.
Vertragsdauer:
-
unbestimmte
Zeit / oder mehr als 3 Jahre ................3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter
und Mieter,
allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom
Vermieter
-
Befristung
2-3 Jahre
.................................................3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter,
allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom
Vermieter 2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter
Bei Verlängerung mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit (Ergänzung
v. Mieter)...............................1 Bruttomonatsmietzins
-
Befristung
weniger als 2 Jahre
.................................3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter,
allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom
Mieter .......................1 Bruttomonatsmietzins
Bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre oder unbestimmte Zeit (Ergänzung
v. Mieter) .....................auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Bei Verlängerung auf mehr als 3
Jahre oder unbestimmte Zeit (Ergänzung v. Mieter) .......................auf 3
Bruttomonatsmietzinse
Untermietverträge über einzelne Wohnräume......... 1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter und Mieter
Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den
Bruttomonatsmietzins einzurechnen.
Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung
von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt,
bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei
vereinbart werden darf.