Rubrik: NEBENKOSTEN

 

 

Nebenkosten beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien

 

I.)  Beim KAUFVERTRAG

1. Grunderwerbsteuer  vom Wert der Gegenleistung ....................... 3,5 %

2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht).........................1 %

3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung
nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren

4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)

5. Vermittlungsprovision
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten auf einem Grundstück

    a) bei einem Wert bis € 36.336,40,- ........................................................ 4 %
                                von € 36.336,40,- bis € 48.448,50,- ..................... € 1452,50,-
                                ab € 48.448,50,- .......................................................... 3 %

                                                           zuzüglich 20 % Mwst.  (Käufer u. Verkäufer)

    b) bei Optionen 50 % der oa. Provision, welche im Fall des Kaufes durch den

        Optionsberechtigten angerechnet werden.

II.) Bei Hypothekardarlehen

 

·         Vergebührung des Darlehensvertrages.......................................0,8 %

bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahren..................1,5 %

·         Grundbucheintragungsgebühr....................................................1,2 %

·         Kosten für die Errichtung der Schuldurkunde ............................n.Vereinbarung

·         Barauslagen ...............................................................................lt. Beilagen u. Tarif

·         Kosten für ein event. Schätzgutachten...........................................nach Vereinbarung

·         Vermittlungsprovision ................................................................nicht über 2 %

 

Tipp: Am besten ist es mehrere Angebote von verschiedenen Geldinstituten einzuholen und zu

          verhandeln. Die angegebenen Prozentsätze können als oberste Richtwerte herangezogen  

          werden.

 

 

Nebenkosten bei Mietverträgen für den Mieter/Vermieter

1. Vergebührung des Mietvertrages ...........................................1 %
auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit €  13,08,-

2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters  

3. Vermittlungsprovision
     Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen.

-          Haupt- oder Untermietzins

-         Anteilige Betriebskosten und laufende öffentl. Abgaben

-         Anteil für allfällige besondere Aufwendungen ( Z.B. Lift )

-         Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- u. Ausstattungsgegenstände, sowie sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.

Vertragsdauer:

-           unbestimmte Zeit / oder mehr als 3 Jahre ................3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter und Mieter,
                                                                            allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter

-           Befristung 2-3 Jahre .................................................3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter,
                                                                            allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter 2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter

Bei Verlängerung mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit (Ergänzung v. Mieter)...............................1 Bruttomonatsmietzins

-           Befristung weniger als 2 Jahre .................................3 Bruttomonatsmietzinse vom Vermieter,
                                                                            allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Mieter
.......................1 Bruttomonatsmietzins

Bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre oder unbestimmte Zeit (Ergänzung v. Mieter) .....................auf 2 Bruttomonatsmietzinse

Bei Verlängerung auf mehr als  3 Jahre oder unbestimmte Zeit (Ergänzung v. Mieter) .......................auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Untermietverträge über einzelne Wohnräume.........
1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter und Mieter


Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins einzurechnen.
Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt,
bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.